Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
237
Kanada als Wohnsitzstaat. Kanada als Wohnsitzstaat rechnet die deutsche Quellensteuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung an (Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-Kanada).
238
Deutschland als Wohnsitzstaat. In Deutschland wird die Doppelbesteuerung ebenfalls im Wege der Anrechnung vermieden (Art. 23 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb DBA-Kanada).