Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
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Anwendung der Anrechnungsmethode. Nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb DBA-Frankreich wird eine Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat (sowohl in Deutschland als auch in Frankreich) durch Anwendung der Anrechnungsmethode vermieden.