Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
202
Erweiterung des Anwendungsbereichs des Fremdvergleichsgrundsatzes. Die im Protokoll zu Art. 9 DBA-USA vorgesehene Anwendung innerstaatlicher Vorschriften zur Aufteilung oder Zurechnung von Einnahmen, Ausgaben, Steueranrechnungs- oder Freibeträgen soll sicherstellen, dass die USA sämtliche Parameter berichtigen kann, die zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens notwendig sind. Daraus resultiert allerdings keine Einschränkung der Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 DBA-USA (vgl. Rz. 20). Darüber hinaus erweitert das Protokoll zu Art. 9 DBA-USA den Anwendungsbereich des Fremdvergleichsgrundsatzes auf sämtliche „kommerzielle oder vertragliche Beziehungen, die zu beherrschendem Einfluss führen“ können. Die Vorschrift erfasst damit sämtliche Fälle einer nahestehenden Person i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG und geht insoweit über Art. 9 Abs. 1 OECD-MA hinaus.