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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

206

Weitergehender Anwendungsbereich des Art. 18 Abs. 1 DBA-Österreich. Der Anwendungsbereich von Art. 18 Abs. 1 DBA-Österreich geht durch die Erfassung von Renten i.S.d. Abs. 4 der Vorschrift über Art. 18 OECD-MA hinaus. Dabei ist wesentlich, dass der Abs. 1 keine Bezugnahme auf eine frühere unselbstständige Arbeit aufweist. D.h. erfasst werden auch Ruhegehälter, die nicht auf einer früheren Tätigkeit i.S.d. Art. 15 DBA-Österreich beruhen.

207

Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Das OECD-MA weist keine Art. 18 Abs. 2 DBA-Österreich entsprechende Regelung auf. Die Zielsetzung der Regelung besteht darin, das Besteuerungsrecht für Sozialrenten dem Quellenstaat zuzuweisen.

S. 1288

208

Besteuerungsrecht des Quellenstaats für Versorgungs- und Kriegsopferzahlungen. Für Versorgungs- und Kriegsopferzahlungen steht gem. Art. 18 Abs. 3 DBA-Österreich ausschließlich dem Quellenstaat das Besteuerungsrecht zu.

209

Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats des Unterhaltsleistenden. Art. 18 Abs. 5 ordnet — in Abhängigkeit von der...

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