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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Zuweisung des Besteuerungsrechts nach Maßgabe der Belegenheit der Betriebsstätte

81

Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat. Art. 21 Abs. 2 ist nur auf eine Betriebsstätte anzuwenden, die im anderen Vertragsstaat belegen ist. In diesem Fall ist das Besteuerungsrecht nach Art. 21 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 7 dem anderen Vertragsstaat zuzuweisen. Im Ansässigkeitsstaat wird die Doppelbesteuerung unter Anwendung des Methodenartikels 23A und 23B vermieden.

82

Betriebsstätte im Ansässigkeitsstaat. Soweit die Einkünfte aus dem Ansässigkeitsstaat stammen und einer dort belegenen Betriebsstätte zuzuordnen sind, liegt kein DBA-Fall vor, so dass die Besteuerung nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts erfolgt. Im Hinblick auf Einkünfte aus dem anderen Vertragsstaat, die einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, kann dem anderen Vertragsstaat ein Quellenbesteuerungsrecht nach Maßgabe der dem Art. 21 vorstehenden Artikel zustehen. In diesem Fall wird eine Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat unter Anwendung des Methodenartikels 23A und 23B vermieden. Hinsichtlich Einkünften aus ein...

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