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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Bemessungsgrundlagen „Einkommen“ und „Vermögen“

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„Einkommen“ und „Vermögen“. Art. 2 Abs. 2 definiert weder den Begriff des „Einkommens“ noch den des „Vermögens“, sondern begnügt sich mit der Umschreibung der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als die Steuerarten, die vom „Gesamteinkommen“ oder „Teilen des Einkommens“ bzw. vom „Gesamtvermögen“ oder „Teilen des Vermögens“ erhoben werden. Darüber hinaus werden einzelne Steuern, die unter das Abkommen fallen sollen, exemplarisch aufgeführt. Die Hauptaussage des Art. 2 Abs. 2 besteht somit darin, dass Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auch dann vorliegen, wenn diese nicht auf das gesamte Einkommen bzw. Vermögen erhoben werden, sondern von Teilen hiervon. Es stellt sich damit auch in diesem Zusammenhang die Frage, welche Grundsätze für die Auslegung und die Konkretisierung des Einkommens- und des Vermögensbegriffs heranzuziehen sind.

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Keine Gleichstellung mit den nationalen Begriffen „Einkommen“ und „Vermögen“. Die Begriffe „Einkommen“ und „Vermögen“ sind abkommensrechtlich zu verstehen und nicht mit dem Einkommen i.S. des § 2 Abs. 4 EStG bzw. des § 8 Abs. 1 KStG, dem ...

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