Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
6
Art. 1 DE-VG. Art. 1 DE-VG entspricht Art. 1 Abs. 1 OECD-MA 2017.
7
Art. 1 Abs. 2 f. OECD-MA 2017 nicht von DE-VG umfasst. Das OECD-MA 2017 ergänzt nunmehr Art. 1 um zwei weitere Absätze, um das Besteuerungsrecht von Einkommen transparent besteuerter Gesellschaftsformen („hybrider Gebilde“) im Einklang mit dem Partnership-Report 1999 zuzuordnen.