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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

160

Vorrangige Anwendung von Art. 19 Abs. 3 DBA-Italien. Der Vorbehalt zu Gunsten des Art. 19 Abs. 3 DBA-Italien resultiert daraus, dass für Ruhegehälter, die an Rentenempfänger bestimmter Staatsunternehmen gezahlt werden, das Kassenstaatsprinzip gilt.

161

Vorrangige Anwendung von Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien. Folge des Vorbehalts zu Gunsten von Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien ist, dass das Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten dem Kassenstaat zugewiesen wird. Aus deutscher Sicht werden von Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien auch Zahlungen der DRV-Bund erfasst, weil es sich hierbei um auf der Grundlage des deutschen Sozialversicherungsrechts erbrachte Zahlungen handelt.

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