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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz sowie Fehlen einer Immobilienklausel. Dem DBA-Schweiz fehlt eine dem Art. 13 Abs. 4 OECD-MA entsprechende Regelung zur Besteuerung von Immobiliengesellschaften. Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften, unabhängig davon, ob ihr Wert auf Immobilienvermögen beruht oder nicht, werden nach Art. 13 Abs. 3 DBA-Schweiz grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Veräußerers besteuert. Für den Fall, dass die Beteiligung einer Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat zugeordnet werden kann, steht das Besteuerungsrecht nach Art. 13 Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz dem Betriebsstättenstaat zu. Im Anwendungsbereich der Auffangvorschrift des Art. 13 Abs. 3 DBA-Schweiz macht Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz eine Ausnahme für den Fall, dass eine natürliche Person eine wesentliche Beteiligung insgesamt oder Teile davon veräußert. In diesem Fall steht dem Ansässigkeitsstaat der Kapitalgesellschaft ein Besteuerungsrecht zu. Die Ausnahmeregelung wird allerdings durch drei maßgebliche Tatbestandsmerkmale eingeschränkt. Die unmittelbare oder vermittelte wese...

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