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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. EU-Recht

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Feste Niederlassung i.S.d. MwStSystRL. Im Bereich der Umsatzsteuer stellt die MwStSystRL zur Ermittlung des Leistungsorts vor allem bei Dienstleistungen u.a. auf den Ort einer festen Niederlassung ab. Nach Art. 11 MwSt-DVO ist als feste Niederlassung i.S.v. Art. 44f MwStSystRL jede Niederlassung anzusehen, die eine Mindestgröße und einen ausreichenden Mindestbestand an ständig anwesenden Personal- und Sachmitteln aufweist, die es ihr ermöglichen, Dienstleistungen zu erbringen oder an sie erbrachte Dienstleistungen zu verwenden. Im Hinblick auf das Transportwesen hat der EuGH zumindest ein Büro verlangt, in dem Verträge abgefasst und die Entscheidungen der täglichen Geschäftsführung getroffen werden können. Eine solche beständige Struktur liegt z.B. vor, wenn die Einrichtung über eine Anzahl von Beschäftigten verfügt, von hier aus Verträge abgeschlossen werden können, Rechnungslegung und Aufzeichnungen dort erfolgen und Entscheidungen getroffen werden, z.B. über den Wareneinkauf. Abschnitt 3a.1 Abs. 3 UStAE knüpft für Zwecke der Betriebsstätte i.S.d. § 3a UStG an den Begri...

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