Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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II. Auflösung von Kollisionen zwischen DBA und nationalem Steuergesetz
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Kollisionen zwischen DBA und nationaler Norm. Eine Kollision abkommensrechtlicher Regelungen mit den nationalen Steuergesetzen ist grds. unter Beachtung der allgemeinen Regeln aufzulösen. Für ranggleiches innerstaatliches Recht gilt im Fall der Kollision der Grundsatz, dass der spätere Rechtssatz dem gleichrangigen früheren Rechtssatz vorgeht (lex posterior derogat legi priori, sog. lex-posterior-Grundsatz), es sei denn, die ältere Regelung ist spezieller als die jüngere (lex specialis derogat legi generali, sog. lex-specials-Grundsatz) oder die Geltung des lex-posterior-Grundsatzes wird abbedungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom zwar deutlich gemacht, dass aus Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG keine generelle Einschränkung des lex-posterior-Grundsatzes bei Kollisionen von völkerrechtlichen Verträgen mit nationalen Steuergesetzen resultiert, der Gesetzgeber also grds. mit einer dem DBA zeitlich nachfolgenden Regelung ein entgegenstehendes DBA überschreiben kann. Aus dem Grundsatz de...