Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Ablehnende Haltung gegenüber Dienstleistungsbetriebsstätten. Die OECD nimmt im OECD-MK 2010 zum Art. 5 OECD-MA 2010 umfangreich zur Besteuerung von Dienstleistungen Stellung. Trotz diverser Bedenken, insbesondere im Hinblick auf den gesteigerten Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Steuerverwaltungen, schlägt die OECD einen optionalen, ergänzenden Formulierungsvorschlag für eine Dienstleistungsbetriebsstätte vor. Infolgedessen soll allein die physische Substanz des Auftraggebers, an der der Unternehmer tätig wird, fiktiv zu dessen eigener fester Geschäftseinrichtung werden, durch die er seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt. Die deutsche Finanzverwaltung steht dieser Entwicklung und den erkennbaren Tendenzen zur Ausweitung des Betriebsstättenbegriffs — erfreulicherweise — äußerst kritisch gegenüber. Dies zeigt sich nunmehr deutlich in Art. 5 DE-VG, der den Formulierungsvorschlag für eine Dienstleistungsbetriebsstätte nicht übernommen hat. Abzuwarten bleibt jedoch, inwieweit Deutschland diese Position auch bei zukünftigen Abkommensverhandlungen durchsetzen...