Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

141

Quellensteuersatz 0 %. Abweichend von Art. 11 Abs. 2 OECD-MA schließt Art. 11 des DBA-UK grundsätzlich jegliches Besteuerungsrecht des Quellenstaats aus. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich im Betriebsstättenvorbehalt, der inhaltlich Art. 11 Abs. 4 OECD-MA entspricht.

142

Allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift des DBA. Art. 30A des DBA-UK enthält eine allgemeine Missbrauchsbekämpfungsvorschrift. Danach wird ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieses Abkommens eine Vergünstigung nach diesem Abkommen nicht für bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte gewährt, wenn unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Tatsachen und Umstände die Feststellung gerechtfertigt ist, dass der Erhalt dieser Vergünstigung einer der Hauptzwecke einer Gestaltung oder Transaktion war, die unmittelbar oder mittelbar zu dieser Vergünstigung geführt hat, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Gewährung dieser Vergünstigung unter diesen Umständen mit dem Ziel und Zweck der einschlägigen Bestimmungen dieses Abkommens im Einklang steht. An dieser Regelung sind zwei Aspe...

Daten werden geladen...