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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck

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Gleichzeitige Prüfung. § 12 beschäftigt sich mit gleichzeitigen Prüfungen. Grundsätzlich vereinbaren zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten, eine abgestimmte Betriebsprüfung vorzunehmen, wobei jeder EU-Mitgliedstaat die Prüfungshandlungen auf seinem eigenen Territorium vornimmt und die Ergebnisse dann mit den anderen beteiligten Staaten austauscht. Insbesondere bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen ist eine abgestimmte gleichzeitige Prüfung sinnvoll, und zwar sowohl bei den beteiligten Verwaltungen — diese haben S. 2012 zeitnah alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um zu einem abschließenden Ergebnis bei grenzüberschreitenden steuerlichen Sachverhalten zu kommen — als auch bei den beteiligten Unternehmen, da diese schnell in einem abgestimmten Verfahren Rechtssicherheit erlangen.

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