Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. OECD/Europaratskonvention
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OECD/Europaratskonvention (Multilaterales Übereinkommen). Die multilaterale OECD/Europarats-Konvention wurde 1987 vom Ministerrat des Europarats verabschiedet und ist am in Kraft getreten. Deutschland hat die Konvention am unterzeichnet. Die Konvention gilt für Steuern aller Art, Sozialversicherungspflichtbeiträge und enthält Regelungen über den Informationsaustausch, simultane Betriebsprüfungen, die Amtshilfe bei der Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken sowie Regelungen zur Beitreibung von entsprechenden Forderungen. Der Vorteil der Konvention ist, dass deren Unterzeichnung die Rechtsgrundlage für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch mit allen Unterzeichnerstaaten schafft (siehe Art. 26 Rz. 25). In Abschn. II der Konvention ist die Beitreibungshilfe geregelt. Art. 11 der Konvention bestimmt, dass auf Ersuchen eines Vertragsstaats der ersuchte Vertragsstaat die notwendigen Schritte in Angriff nimmt, die zur Vollstreckung des Steueranspruchs notwendig sind. Der ersuchte Vertragsstaat nutzt dazu sein...