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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

311

USA als Wohnsitzstaat. Die Doppelbesteuerung wird durch den Grundsatz des ausschließlichen Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaats vermieden. Art. 23 Abs. 1 DBA-USA sieht für die ausnahmsweise Quellenbesteuerung die Anrechnungsmethode vor.

312

Deutschland als Wohnsitzstaat. Aufgrund dessen, dass dem Quellenstaat grundsätzlich kein Besteuerungsrecht an den Lizenzgebühren zusteht, ist eine Doppelbesteuerung vom Grundsatz her ausgeschlossen. Nach Art. 23 Abs. 3 Buchst. a) DBA-USA gilt für den Fall der ausnahmsweisen Quellenbesteuerung grundsätzlich die Freistellungsmethode.

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