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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Ausübung des limitierten Besteuerungsrechts (Abs. 2 Satz 2)

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Einvernehmliche Regelung durch die Behörden beider Abkommensstaaten. Abs. 2 Satz 2 ermächtigt die Behörden der beiden Abkommensstaaten, das Verfahren festzulegen, durch das die Begrenzung des Besteuerungsrechts des Quellenstaats erfolgt. International üblich ist die Erhebung von Quellensteuern. Ob dabei die Begrenzung von vornherein durch Reduktion oder Ausschluss der Abzugsverpflichtung erfolgt, oder ob erst nachträglich dem Zahlungsempfänger die über die Begrenzung des Art. 11 Abs. 2 hinausgehende Quellensteuer erstattet wird, ist nach Abs. 2 Satz 2 den Staaten anheimgestellt. Aus deutscher Sicht ist grundsätzlich S. 919 die Erhebung nebst späterer Erstattung nach Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung üblich, vgl. § 50c Abs. 1 EStG. Das bedeutet grundsätzlich einen Liquiditätsnachteil. Die diesen Liquiditätsnachteil verhindernde andere Methodik, die Freistellung im Abzugsverfahren, gewährt § 50c Abs. 2 EStG nur für einige Fälle. Insbesondere ist die Freistellung im Abzugsverfahren hinsichtlich der durch europarechtliches Richtlinienrecht erfassten...

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