Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
155
Art. 18 des DBA-Indien weicht inhaltlich nicht von Art. 18 OECD-MA ab. Abgesehen davon, dass Art. 18 DBA-Indien den Vorbehalt zu Gunsten des Art. 19 auf dessen gesamten Regelungsgehalt bezieht, stimmt die Vorschrift mit Art. 18 des OECD-MA überein.