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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

191

Umfang und Stand der Diskriminierungsverbote. Die Regelungen zur „Gleichbehandlung“ in Art. 24 DBA-China entsprechen im Wesentlichen dem Inhalt und der Formulierung des aktuellen Art. 24 OECD-MA. Der Diskriminierungsschutz von Staatenlosen wurde jedoch nicht mit aufgenommen.

192

Art. 24 Abs. 1 DBA-China. Das Staatsangehörigendiskriminierungsverbot entspricht im Wesentlichen Art 24 Abs. 1 OECD-MA.

193

Art. 24 Abs. 2 DBA-China. Art. 24 Abs. 2 DBA-China enthält das Betriebsstättendiskriminierungsverbot und entspricht dem aktuellen Art. 24 Abs. 3 OECD-MA.

194

Art. 24 Abs. 3 DBA-China. Das Schuldnerdiskriminierungsverbot in Art. 24 Abs. 3 DBA-China entspricht im Wesentlichen dem Inhalt und der Formulierung nach Art. 24 Abs. 4 OECD-MA.

195

Art. 24 Abs. 4 DBA-China. Das Diskriminierungsverbot fremdbeherrschter Unternehmen stimmt wörtlich mit Art. 24 Abs. 5 OECD-MA überein.

196

Art. 24 Abs. 5 DBA-China. Die Regelung zum Anwendungsbereich der Diskriminierungsverbote in Art. 24 Abs. 5 DBA-China entspricht wortgenau dem aktuellen Art. 24 Abs. 6 OECD-MA.

197

Protokoll. Das Schlussprotokoll zum DBA...

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