Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Ausschluss des Schachtelprivilegs für Ausschüttungen von bzw. an bestimmte Gesellschaften. Der neu eingefügte Satz 2 in Art. 10 Abs. 2 DBA-Luxemburg schließt die Anwendung des Schachtelprivilegs (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Buchst. a DBA-Luxemburg) für drei Dividenden-Fallkonstellationen aus und tritt damit inhaltlich in die Stellung des aufgehobenen Klammerzusatzes in Buchst. a (a.F.) sowie des aufgehobenen S. 853 Buchst. c) (a.F.). Als Rechtsfolge ist ausschließlich Buchst. b anzuwenden, sodass die Quellensteuer 15 % des Bruttobetrags der Dividenden nicht übersteigen darf. Die Fallgruppen stellen dabei entweder auf die Art/Rechtsform der ausschüttenden oder die der empfangenden Gesellschaft ab. Konkret betroffen sind Dividenden, die von einer deutschen Real Estate Investment Trust-Aktiengesellschaft (REIT-AG) im Sinne des REIT-Gesetzes oder von einer luxemburgischen Immobiliengesellschaft, die steuerlich einer deutschen REIT-AG im Wesentlichen entspricht, gezahlt werden (ausschüttende Gesellschaft), und Dividenden, die an einen Organismus ...