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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

240

Allgemeines. Die Vereinbarung eines Protokolls entspricht der ständigen deutschen Abkommenspolitik. Das Protokoll zu dem DE-VG enthält sowohl Detailerläuterungen zu bestimmten Begriffen als auch Regelungen, die einzelnen Artikeln widersprechen.

241

Stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Nr. 1 des Protokolls enthält von Art. 10 und 11 DE-VG abweichende Regelungen. So können Dividenden und Zinsen ungeachtet der in Art. 10 und 11 DE-VG geregelten Begrenzung in dem Vertragsstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staats besteuert werden. Dies setzt voraus, dass sie auf Rechten oder Forderungen mit Gewinnbeteiligung (z.B. stille Gesellschaft, partiarisches Darlehen) beruhen und bei der Ermittlung der Gewinne des Schuldners der Dividenden oder Zinsen abzugsfähig sind. Die Einbeziehung einer entsprechenden Protokollregelung entspricht langjähriger deutscher Abkommenspraxis (vgl. Rz. 79).

242

Investmentvermögen. Nr. 2 des Protokolls enthält eine Definition des Begriffs des „Investmentvermögens“ (vgl. Rz. 74).

243

Mutter-Tochter Richtlinie. Für Abkommen mit Mitgliedstaaten der EU sie...

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