Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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III. Verständigung über Zinsen und andere Nebenleistungen?
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Unterschiedliche Verzinsung mitunter von erheblicher Bedeutung. Kann der eigentliche Konflikt über das Recht, bestimmte Einkünfte zu besteuern, durch Verständigungsvereinbarung gelöst werden, sind häufig weit zurückliegende Veranlagungszeiträume betroffen. Oft wurden dabei Steuern zunächst in einem der beiden betroffenen Staaten tatsächlich bezahlt, im anderen die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Ist dann Inhalt der Verständigungsvereinbarung, dass der Staat, in dem bisher nicht gezahlt wurde, ganz oder teilweise das Besteuerungsrecht hat, kommt es im ersten Staat zur Erstattung und im zweiten zur Nachzahlung. In aller Regel werden die beiden Staaten unterschiedliche Regeln zur Verzinsung von Steuererstattungen bzw. Steuernachzahlungen haben. Zum Beispiel kann es dazu kommen, dass im einen Staat Erstattungen gar nicht verzinst werden, während im anderen Staat erhebliche Nachzahlungszinsen anfallen. Natürlich sind auch umgekehrt zum Vorteil des Steuerpflichtigen wirkende Konstellationen denkbar. Es besteht in diesen Fällen häu...