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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

IV. Großbritannien (2010/2014/2021)

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Abkommen i.S.d. BEPS-MLI (CTA). Das DBA-Großbritannien (2010/2014) ist vom BEPS-MLI umfasst (CTA). Großbritannien hat das Abkommen bereits ratifiziert und am der OECD notifiziert. Aus S. 409 dessen Sicht tritt das BEPS-MLI zum in Kraft. Mit Änderungsprotokoll v. und Wirkung ab wurde das DBA an die Vereinbarungen des MLI angepasst. In Bezug auf Betriebsstätten wurden neu eingeführt ein Art. 5 Abs. 4A (Rückausnahme zu Art. 5 Abs. 4), Art. 5 Abs. 8 (Definition des eng verbundenen Unternehmens) sowie Art. 30A (Verhinderung von Abkommensmissbrauch).

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Bau- und Montagebetriebsstätten (Art. 5 Abs. 3 OECD-MA (2017)). Das spezielle Verbot der Aufteilung von Verträgen im Bau- und Montagebereich i.S.v. Art. 14 BEPS-MLI, welches qualifizierte Anwesenheitszeiten von über 30 Tagen im Quellenstaat für Zwecke der Fristberechnung einbezieht (s. Rz. 32), kommt im Verhältnis zu Großbritannien nicht zur Anwendung, da beide Staaten am von ihrem Vorbehaltsrecht gem. Art. 14 Abs. 3 Buchst. a BEPS-MLI Gebrauch gemacht haben. Die Ant...

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