Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
98
Freistellungsmethode in Deutschland. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung gewährt Deutschland gem. Art. 20 Abs. 1 Buchst. a DBA-Frankreich Freistellung unter Progressionsvorbehalt.
99
Anrechnungsmethode in Frankreich. Bei einer in Frankreich ansässigen Person wird eine Doppelbesteuerung gem. Art. 20 Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb DBA-Frankreich im Wege der Anrechnungsmethode vermieden