Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Abweichungen zum OECD-MA
80
Abs. 1—7 SLoB und verwandte Regelungen. Das DBA-Indien (1995) enthält keine einer SLoB entsprechende Regelung.
81
Abs. 8 — Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten. Das DBA-Indien (1995) enthält keine ausdrückliche Regelung zur Missbrauchsvermeidung bei Drittstaatenbetriebsstätten.
82
Abs. 9 — PPT und weitere Missbrauchsvermeidungsvorschriften. Das DBA-Indien (1995) enthält keine dem Wortlaut des PPT entsprechende Regelung. Auch enthält das DBA-Indien (1995) weder andere besondere Missbrauchsregelungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Abkommensvorteile noch einen Vorbehalt zugunsten der innerstaatlichen Rechtsvorschiften zur Verhinderung der Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung. In Ziff. 6 Buchst. c Doppelbuchst. bb des Protokolls zum DBA-Indien (1995) hat sich Deutschland jedoch vorbehalten, nach Notifikation von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode zu wechseln, um u.a. „sonstige Gestaltungen zum Missbrauch des Abkommens zu verhindern“.