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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person

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Begriff der „Person“. Nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a umfasst der Begriff „Person“ sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (vgl. Art. 3 Rz. 12 ff.). Dieses Begriffsverständnis ist auch für den persönlichen Anwendungsbereich des Art. 21 Abs. 1 maßgebend. Damit können nach Art. 21 Abs. 1 sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen als Bezieher von anderen Einkünften in Betracht kommen.

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Ansässigkeit. Art. 21 gilt korrespondierend mit den übrigen abkommensrechtlichen Verteilungsnormen nur für Personen, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Die Bestimmung der Ansässigkeit erfolgt nach Maßgabe des Art. 4 (vgl. Art. 4 Rz. 1 ff. und Art. 21 Rz. 2 OECD-MK). Soweit die Person gem. Art. 4 Abs. 1 in beiden Vertragsstaaten ansässig ist, kommt es zur Anwendung der tie-breaker-rule gem. Art. 4 Abs. 2 oder 3. Dabei hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, ein Verständigungsverfahren gem. Art. 25 zu beantragen, im Rahmen dessen die Frage nach der Ansässig...

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