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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

293

Einheitliche Quellensteuerbegrenzung auf 10 %. Aufgrund des fehlenden Schachtelprivilegs in Art. 10 Abs. 2 DBA-Indien gilt eine einheitliche Quellensteuerbegrenzung auf 10 % für sämtliche grenzüberschreitenden Dividendenzahlungen.

294

Verzicht auf „sonstige Gesellschaftsanteile“. Die dritte Fallgruppe der Dividendendefinition des Art. 10 Abs. 3 DBA-Indien verlangt nicht, dass die nach dem Steuerrecht des Quellenstaates als Dividenden zu qualifizierenden Einkünfte aus „sonstigen Gesellschaftsanteilen“ stammen müssen. Vielmehr begnügt sich Art. 10 Abs. 3 DBA-Indien mit „sonstigen Einkünften“. Insoweit besteht eine Abweichung zum OECD-MA, die darauf hindeuten könnte, dass das (inhaltlich umstrittene) Erfordernis eines Gesellschaftsanteils innerhalb S. 845 der dritten Fallgruppe von Art. 10 Abs. 3 DBA-Indien entbehrlich ist (vgl. zum Begriff des Gesellschaftsanteils Rz. 125 ff.).

295

Einkünfte aus stiller Beteiligung. Nr. 3 des Schlussprotokolls erweitert den Dividendenbegriff auf Einkünfte aus stiller Beteiligung. Dies hat zur Folge, dass sowohl De...

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