Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Regelungszweck
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Grenzgänger-DBA. Das OECD-MA 2017 sieht keine spezielle Regelung nur für Grenzgänger vor. Mit einigen der Länder, mit denen Deutschland eine gemeinsame Grenze hat, findet (Frankreich, Österreich und der Schweiz ) bzw. fand (Belgien ) sich in den abkommensrechtlichen Regelung zur Verteilung des Besteuerungsrechts der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.d. Art. 15 jedoch ein spezieller Absatz bzw. Ar S. 1146 tikel, der sich mit den sog. Grenzpendlern beschäftigt. Zur Vermeidung der sich aus der Anwendung des Arbeitsortsprinzips gem. Art. 15 Abs. 1 heraus ergebenden Schlechterstellung sehen diese DBA abweichend von den Grundsätzen in Art. 15 Abs. 1 die Besteuerung der Einkünfte im Wohnsitzstaat und eine entsprechende Freistellung im Tätigkeitsstaat vor. Den neben den Abkommensbestimmungen getroffenen Verständigungsvereinbarungen der deutschen Finanzverwaltung mit den Verwaltungen anderer Abkommensstaaten hat der BFH die Bindungswirkung für die Gerichte abgesprochen (vgl. bereits unter Rz. 50, 76 ff.). Die Bindungswirkung der ersatzweise g...