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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Entwicklung des Art. 26 OECD-MA

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OECD-MA 1963-2012. Bereits im OECD-MA 1963 war ein Informationsaustausch (Art. 26) vorhanden. Der Art. 26 wurde dann über die OECD-MA 1977, 2000, 2003 und 2005 kontinuierlich zu dem heute gültigen Wortlaut weiterentwickelt. Der Text von 1963 sah nur den Austausch von Informationen vor, die zur Durchführung des Abkommens selbst und des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten betreffend die unter das DBA fallenden Steuern erforderlich waren. Waren in dem OECD-MA 1963 die übermittelten Daten geheim zu halten, wurde dies in dem OECD-MA 1977 dahingehend geändert, dass die Daten entsprechend dem S. 1833 innerstaatlichen Recht des die Daten empfangenden Staats geheim zu halten sind und in einem öffentlichen Gerichtsverfahren oder in einer Gerichtsentscheidung offengelegt werden dürfen. Weiter wurde der Anwendungsbereich der Regelungen zum Informationsaustausch auch auf Personen erweitert, die nicht vom Abkommen erfasst wurden. Das OECD-MA 2000 weitete den Regelungsumfang auf Steuern jeder Art und Bezeichnung aus. Die Grundstruktur des heut...

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