Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Art. 29 — Berechtigung zu Steuervergünstigungen
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Befassung der OECD mit Maßnahmen zur Abwehr eines Abkommensmissbrauchs. Vor dem Update des OECD-MA zum November 2017 wurden Maßnahmen zur Abwehr eines Abkommensmissbrauchs, d.h. Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ein DBA selbst missbräuchlich genutzt wird, in verschiedenen Zusammenhängen thematisiert. Mit der Motivation, Abkommensmissbrauch zu verhindern, wurde im OECD-MA 1977 das Konzept des Nutzungsberechtigten eingeführt. 1992 wurde der OECD-MK zu Art. 1 OECD-MA um Ausführungen über die unangemessene Nutzung von DBA ergänzt. Diese beiden Ansätze wurden 2003 erweitert und ergänzt. Insbesondere wurde die US-LoB und die UK-PPT in den OECD-MK aufgenommen. 2014 wurde das Konzept des Nutzungsberechtigten näher betrachtet und der OECD-MK zu Art. 10 OECD-MA entsprechend erweitert. Die Maßnahmen des Art. 29 OECD-MA 2017 sind nunmehr Ausfluss des Abschlussberichts zu Aktionspunkt 6 des OECD/G20 BEPS-Projekts.