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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Steuerfreistellung bzgl. Vermögen

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Vermögen. Der Vermögensbegriff in Art. 23A/B knüpft an den des Art. 22 an. Da Art. 22 keine Bewertungsgrundsätze enthält, richtet sich auch der Umfang des jeweiligen Vermögensteils nach dem innerstaatlichen Recht.

40

Vermögensstichtag. Mangels abweichender Regelung kommt es für die Frage der Abkommensanwendung auf den nach dem innerstaatlichen Recht des Ansässigkeitsstaats maßgeblichen Veranlagungsstichtag für die Steuer auf das Vermögen an. Dies wird bei einer Vermögensteuer i.d.R. der Beginn oder das Ende eines Kalenderjahres sein, ggf. erfolgt die Festsetzung einer Steuer auf das Vermögen auch für mehrere Jahre. Insoweit stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn der Steuerpflichtige unterjährig oder im festgesetzten Zeitraum seine innerstaatliche Ansässigkeit aufgibt. Soweit ein DBA eine besondere Regelung hierfür enthält (z.B. Art. 4 Abs. 5 DBA-Schweiz), muss eine Aufteilung erfolgen. Enthält das DBA eine solche Regelung nicht, ist das innerstaatliche Recht maßgeblich. Sieht dieses ebenfalls keine besondere Regelung vor, kommt es a...

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