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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

S. Art. 15 TIEA-MA

Artikel 15Inkrafttreten


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Multilaterale Fassung:
(1) 1Das Abkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. 2Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden der Hinterlegungsstelle für das Abkommen übermittelt.
(2) 1Jede Vertragspartei gibt in ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde an, gegenüber welchen anderen Parteien sie an dieses Abkommen gebunden sein will. 2Das Abkommen tritt nur zwischen den Vertragsparteien in Kraft, die sich in ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde gegenseitig benennen.
Bilaterale Fassung:
(1) 1Das Abkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Vertragsparteien entsprechend ihrem Recht. 2Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
(3) 1Das Abkommen tritt hinsichtlich des Austauschs von Auskünften in Steuerstrafsachen am in Kraft. 2In allen anderen Angelegenheiten, die unter Artikel 1 fallen, tritt es am

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