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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. § 10 Abs. 1 und 2 EUAHiG

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Anwesenheit von Bediensteten. § 10 Abs. 1 regelt, dass das zentrale Verbindungsbüro mit einem anderen EU-Mitgliedstaat auf dessen Ersuchen gestatten kann, dass befugte Bedienstete des anderen EU-Mitgliedstaats in den Amtsräumen der Finanzbehörden und bei behördlichen Ermittlungen, die auf deutschem Hoheitsgebiet erfolgen, zugegen sein dürfen und Einzelpersonen befragen und Aufzeichnungen prüfen dürfen. Dabei sind die nationalen Rechtsvorschriften von dem ausländischen Bediensteten zu beachten. Die deutsche Finanzbehörde hat sicherzustellen, dass den Bediensteten der anderen EU-Mitgliedstaaten nur solche Informationen zugänglich sind, die gem. § 4 offenbart werden dürfen (§ 10 Abs. 2). Es müssen demnach alle Voraussetzungen für eine zulässige Informationsübermittlung gem. § 4 gegeben sein. Dies bedeutet, dass die Informationen für die Festsetzung der Steuern im anderen EU-Mitgliedstaat voraussichtlich erheblich sein müssen. Insbesondere sind die Übermittlungsverbote des § 3 Abs. 3 zu beachten (siehe Rz. 26). Ist nur die Anwesenheit eines Bediensteten aus einem anderen EU...

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