Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Abweichungen zum OECD-MA
127
Art. 17 Abs. 1 DE-VG. Art. 17 Abs. 1 DE-VG entspricht Art. 18 OECD-MA 2017 mit der Ausnahme, dass die Worte „oder Renten“ ergänzt wurden.
S. 2106
128
Ergänzende Regelungen. Art. 17 Abs. 2, 3, 4, 5 und 6 DE-VG finden keine Entsprechung im OECD-MA 2017.