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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Aufbau des TIEA-MA

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Aufbau des TIEA-Abkommens. Das TIEA-MA ist so aufgebaut, dass es sowohl als Grundlage für multilaterale, als auch für bilaterale Abkommen genutzt werden kann. Es besteht insgesamt aus 16 Artikeln. In Art. 1 wird der Zweck und Geltungsbereich des Abkommens definiert. Die Zuständigkeit und die unter das Abkommen fallenden Steuern sind in Art. 2 und 3 aufgeführt. In Art. 4 werden Begriffe definiert, die in dem Abkommen von Bedeutung sind. Grundlegende Vorschrift ist der Art. 5, in dem der Informationsaustausch auf Ersuchen geregelt wird. Dies war auch die wesentliche Unterscheidung zu Art. 26 OECD-MA, da das TIEA-Modelabkommen 2002 nur den Informationsaustausch auf Ersuchen zuließ. Durch das Protokoll von 2015 wurde durch die Art. 5A und 5B auch die Möglichkeit geschaffen, dass Staaten in ihrem bilateralen Verhältnis Spontanauskünfte und automatische Auskünfte vereinbaren. Sie können dies dann in Ihrem Abkommen durch die Einfügung von Art. 5A und Art. 5B vereinbaren. Art. 6 beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit S. 2053 bei Betriebsprüfungen. Gründe für die Ablehnung eines Er...

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