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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Regelungszweck

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Sonderregelung bei Einkaufstätigkeiten. Nach Art. 7 Abs. 5 soll einer Betriebsstätte aufgrund „des bloßen Einkaufs von Gütern oder Waren für das Unternehmen“ kein Gewinn zugerechnet werden. Die Vorschrift stellt folglich eine Ausnahmeregelung zum allgemeinen Grundsatz der Betriebsstättengewinnabgrenzung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz dar. Betriebswirtschaftlich ist dies nicht nachvollziehbar, stellt die Einkaufstätigkeit doch eine (ggf. sehr wertschöpfungsstarke) betriebliche Funktion dar, welcher unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs Gewinne zuzuordnen wären. Art. 7 Abs. 5 soll der Exportförderung dienen und verfolgt damit wirtschaftspolitische Ziele. Aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit dem Fremdvergleichs S. 571 grundsatz wurde die Vorschrift im Rahmen des „Update 2010“ zu Recht gestrichen. Sie ist auch nicht mit dem AOA des § 1 AStG und der BsGaV vereinbar.

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