Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck

1

Befreiung ausbildungsnaher Zahlungen im Gastland. Art. 20 erfasst Sachverhalte, in denen sich ein Student, Praktikant oder Lehrling — d.h. eine auszubildende Person — lediglich zum Zweck eines Studiums oder S. 1334 einer (sonstigen) Ausbildung in einem Vertragsstaat (dem Gastland) aufhält und zugleich im anderen Vertragsstaat (dem Herkunftsland) ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in das Gastland ansässig war. In diesen Fällen schließt Art. 20 die Besteuerung von solchen Zahlungen im Gastland aus, welche die auszubildende Person für Unterhalt, Studium oder Ausbildung erhält und die aus Quellen außerhalb des Gastlandes stammen.

2

Zweck: Förderung der Ausbildung. Nach allgemeiner Auffassung soll Art. 20 vermeiden, dass die Ausbildung von Personen im Gastland dadurch beeinträchtigt wird, dass dort Zahlungen, die zu Ausbildungszwecken aus einem anderen Staat — häufig dem Herkunftsland — bezogen werden, der Besteuerung unterliegen. Die abkommensrechtliche Bedeutung dieser Regelung wird deutlich, wenn man sich die Abkommenslage ver...

Daten werden geladen...