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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

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Neufassung von Art. 8 OECD-MA 2017. Nach der Änderung des Art. 8 OECD-MA im Jahr 2017 wird nicht mehr zwischen Seeschiffen und Schiffen der Binnenschifffahrt differenziert, sondern dem Geschäftsleitungsstaat das Besteuerungsrecht für die Gewinne aus dem Betrieb von jeglichen Schiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr zugewiesen (Art. 8 Abs. 1 OECD-MA 2017). Dies trägt zur Vereinfachung des Art. 8 OECD-MA bei. Allerdings hat dies auch zur Konsequenz, dass zukünftig nicht mehr solche Gewinne von Art. 8 OECD-MA 2017 erfasst werden, die aus dem Betrieb von Schiffen der Binnenschifffahrt im rein nationalen Verkehr stammen. Somit gilt künftig für Gewinne aus dem Betrieb von Schiffen der Binnenschifffahrt, die ausschließlich auf den Binnengewässern eines Vertragsstaats verkehren, die Verteilungsnorm für Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA). Die praktische Relevanz der Änderung dürfte gleichwohl begrenzt sein, da im Ausland ansässige Unternehmen, die einen deutschen Hafen anlaufen, um Güter zu löschen und zu laden sowie zu transportieren, im Inland häufig weder eine...

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