Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

4. Beendete unselbstständige Arbeit

70

Im Zeitpunkt des Bezugs der Ruhegehaltszahlungen beendete unselbstständige Arbeit. Die unselbstständige Arbeit, durch die der Anspruch auf ein Ruhegehalt erlangt wurde, muss im Zeitpunkt des Bezugs des Ruhegehalts beendet sein. Während eines noch fortbestehenden Dienstverhältnisses kommt die Zahlung eines Ruhegehalts daher nicht in Betracht. Dem liegt die Systematik des Art. 18 zugrunde, dass der Anspruch auf die Zahlung eines Ruhegehalts durch die im Rahmen des Dienstverhältnisses erbrachte unselbstständige Arbeit erdient wird, die Fälligkeit der Zahlungen aber bis zum Ende des Dienstverhältnisses aufgeschoben ist.

71

Kein Ausschluss einer weiteren unselbstständigen Arbeit. Das Kriterium der im Zeitpunkt des Bezugs der Ruhegehaltszahlungen beendeten unselbstständigen Arbeit ist allerdings nicht dahingehend auszulegen, dass sich der Empfänger des Ruhegehalts bereits im Ruhestand befinden muss. Das FG Hessen hat hingegen in seiner Entscheidung v. zum DBA-Schweiz die Auffassung vertreten, ein von Art. 18 erfasstes Ruhegehalt...

Daten werden geladen...