Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck
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Zuteilung der Besteuerungsrechte für grenzüberschreitende Dividenden. Der primäre Regelungszweck von Art. 10 besteht darin, das Besteuerungsrecht des Quellenstaates für grenzüberschreitende Dividendenzahlungen zu begrenzen. Zwar bestätigt Art. 10 Abs. 1 auch das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats, da es sich dabei aber um eine bloße Selbstverständlichkeit handelt, hat diese Regelung keinen eigenständigen Zweck. Bei Dividenden besteht im Übrigen die Besonderheit darin, dass die die Dividenden speisenden Einkünfte bereits einer Besteuerung auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft unterliegen können. An der Besteuerung dieser Einkünfte ist der Quellenstaat jedenfalls durch Art. 10 nicht gehindert. Weil der Quellenstaat allerdings bereits die Einkünfte auf Ebene der die Dividenden ausschüttenden Gesellschaft besteuern darf, S. 772wird sein Besteuerungsrecht in Bezug auf den Dividendenempfänger durch Art. 10 Abs. 2 beschränkt, und zwar für Schachtelbeteiligungen auf 5 % und für alle anderen Fälle auf 15 %. Die Begünstigung von Schachteldividenden hat ihren Zweck zum einen darin, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung in mehrst...