Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Abweichende Regelungen des DBA-Niederlande 1959
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Keine Regelung zur erstmaligen Anwendung. Art. 29 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 enthält keine Abweichungen zu Art. 31 Abs. 1 OECD-MA. In Art. 29 Abs. 2 DBA-Niederlande 1959 findet sich ein vom Austausch der Ratifikationsurkunden abweichender Inkrafttretenszeitpunkt. Abweichend von Art. 30 Abs. 2 OECD-MA enthält die Norm keine besondere Regelung zur erstmaligen Anwendung. Besondere Konsequenzen ergeben sich daraus nicht.