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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

5. Indien

a) Abweichungen zum OECD-MA

65

Art. 20 Abs. 1 DBA-Indien. Die in Art. 20 Abs. 1 DBA-Indien enthaltene Regelung über Vergütungen für Gastprofessoren und -lehrer ist ohne Vorbild im OECD-MA.

S. 1349

66

Art. 20 Abs. 2 DBA-Indien. Die in Art. 20 Abs. 2 DBA-Indien getroffene Regelung für Studenten und Auszubildende stimmt in ihren Grundzügen mit Art. 20 OECD-MA 1977 überein. Der gegenüber Art. 20 OECD-MA abweichende Aufbau des Art. 20 Abs. 2 DBA-Indien erklärt sich dadurch, dass letztgenannter auch Zahlungen erfasst, die von religiösen, mildtätigen, wissenschaftlichen oder pädagogischen Organisationen geleistet werden (Art. 20 Abs. 2 Buchst. c DBA-Indien; vgl. Rz. 38) und den Kreis der Zahlungsempfänger auch auf Entwicklungshelfer („Mitarbeiter eines Programms der technischen Zusammenarbeit“) erstreckt (Art. 20 Abs. 2 Buchst. d DBA-Indien; vgl. Rz. 40). Daneben sieht Art. 20 Abs. 2 DBA-Indien eine begrenzte Freistellung von im Gastland erzielten Einkünften aus unselbständiger Arbeit durch das Gastland vor (vgl. Rz. 39). Darüber hinaus weicht die Regelung d...

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