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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

13. Schweiz

a) Abweichungen zum OECD-MA

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Art. 20 DBA-Schweiz. Die in Art. 20 DBA-Schweiz enthaltene Regelung über Zahlungen an Studenten und andere Auszubildende ist nahezu identisch mit Art. 20 OECD-MA 1963. Der einzige Unterschied zu dieser Fassung des OECD-MA liegt darin, dass Art. 20 DBA-Schweiz explizit auch Volontäre einbezieht. Aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung mit Art. 20 OECD-MA 1963 setzt Art. 20 DBA-Schweiz seinem Wortlaut nach nicht voraus, dass der Zahlungsempfänger unmittelbar vor seinem Aufenthalt im Gastland im anderen Vertragsstaat (d.h. dem Herkunftsland) ansässig gewesen sein muss.

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Gastlehrer. Eine spezielle Regelung für Gastlehrer enthält das DBA-Schweiz ebenso wenig wie das OECD-MA.

b) Konsequenzen

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Studenten und Auszubildende. Die ausdrückliche Erwähnung der Volontäre in Art. 20 DBA-Schweiz stützt ein weites Verständnis der Begriffe „Studium“ und „Ausbildung“ und damit auch des begünstigten Personenkreises (vgl. Rz. 15 ff.). Der Verzicht auf eine Verwendung des Begriffs „unmittelbar“ ist rechtlich unbeachtlich, da Art. 20 DBA-Sch...

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