Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Schwierigkeiten oder Zweifel bei Auslegung oder Anwendung
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Auslegung/Anwendung, Schwierigkeiten/Zweifel. Eine Differenzierung zwischen „Schwierigkeiten“ und „Zweifeln“ oder zwischen „Auslegung“ und „Anwendung“ wird im OECD-MK nicht versucht. Eine Grenzziehung (etwa zwischen „Auslegung“ als Rechtsfragen betreffend und „Anwendung“ als in der Hauptsache auf Sachverhaltsfragen und Fragen verwaltungstechnischer Natur bezogen ) ist mangels unterschiedlicher Rechtsfolgen auch nicht erforderlich. Klargestellt wird im OECD-MK nur, dass sowohl solche Anwendungsschwierigkeiten gemeint sind, die das Abkommen explizit zur Regelung durch Verständigung vorsieht (so insbesondere die Durchführungsregelung für die Quellensteuerentlastung bei Dividenden und Zinsen, Art. 10 Abs. 2 Satz 2, Art. 11 Abs. 2 Satz 2), als auch solche Schwierigkeiten, hinsichtlich derer nicht im jeweiligen spezifischen Abkommensartikel auf eine Verständigung verwiesen wird (vgl. Art. 25 Rz. 51 OECD-MK). Schwierigkeiten oder Zweifel können insbesondere darin liegen, dass unklar ist, wie ein im Abkommen verwendeter Au...