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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

II. Anwendungsvoraussetzungen

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Vorbemerkung. Weder das OECD-MA noch der entsprechende Kommentar enthalten eine Definition der in Art. 20 verwendeten Begriffe. Ihr Inhalt ist daher primär aus dem abkommensrechtlichen Zusammenhang zu entwickeln. Soweit dies nicht gelingt, ist ihr Inhalt unter Rückgriff auf das nationale Recht zu bestimmen.

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Schlüsselrolle der Begriffe „Studium“ und „Ausbildung“. Bei der Anwendung des Art. 20 kommt den Begriffen „Studium“ und „Ausbildung“ zentrale Bedeutung zu. So setzt Art. 20 nicht nur voraus, dass Studium und Ausbildung Grund des Aufenthalts im Gastland sind und dass Zahlungen für Unterhalt, Studium oder Ausbildung geleistet werden. Auch kommt der Auslegung beider Begriffe eine Schlüsselrolle bei der Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereichs zu, da die Begriffe „Student“, „Praktikant“ und „Lehrling“ nach h.M. stellvertretend für alle Personen stehen, die ausgebildet werden.

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Bei der Auslegung der Begriffe „Studium“ und „Ausbildung“ stehen zwei Fragen im Vordergrund. So ist zunächst zu klären, ob Art. 20 eher ein formelles oder ein materielles Begriffsverständnis zugrun...

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