Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Abweichungen zum OECD-MA

104

Art. 26 DBA-China. Der Informationsaustausch mit China ist in Art. 26 DBA-China geregelt. Art. 26 DBA-China entspricht im Wesentlichen dem Art. 26 OECD-MA.

105

Protokollabweichung. Im Protokoll Nr. 6 zu Art. 26 ist in Buchst. b geregelt, dass nach dem Abkommen übermittelte Daten und Informationen ohne vorherige Zustimmung des übermittelnden Vertragsstaats nicht in Strafsachen verwendet werden dürfen. Die erforderliche Zustimmung wird in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht und ggf. anwendbaren zwei- oder mehrseitigen Übereinkünften über die Rechtshilfe in Strafsachen erteilt.

Daten werden geladen...