Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Keine vereinfachte Ausdehnung. Es besteht hiernach keine Möglichkeit der vereinfachten Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs. Völkerrechtlich ist dies wegen der rein deklaratorischen Bedeutung der Regelung ohne Relevanz. Auf eine parlamentarische Zustimmung kann jedoch nicht verzichtet werden.
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Hongkong/Macau. Der Geltungsbereich des DBA-China erstreckt sich nicht auf Hongkong und Macau. Da die Gebiete einen besonderen Steuerstatus haben, soll der Grundsatz der beweglichen Vertragsgrenzen hier keine Anwendung finden. Gleichfalls ist eine Einbeziehung Hongkongs und Macaus in den Geltungsbereich des DBA-China nicht beabsichtigt.