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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

VII. Reichweite der Vertreterbetriebsstätte

164

Betriebsstättenumfang. Sind die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 erfüllt, besteht die Betriebsstätte in dem vollen Umfang, in dem der Vertreter für den Prinzipal tätig wird, d.h. nicht nur insoweit, als die Person die Abschlussvollmacht ausübt (vgl. Art. 5 Rz. 99 OECD-MK 2017). Als solche umfasst sie auch die Aufwendungen und Erträge, die sich aus den tatsächlich an den anderen Unternehmensteil erbrachten Leistungsbeziehungen ergeben.

165

Kein Ortsbezug. Art. 5 Abs. 5 fordert keinen konkreten Ortsbezug des Vertreterhandelns im Quellenstaat. Dies folgt aus der tatbestandlichen Lücke , die sich aus dem Vergleich des Art. 5 Abs. 1 mit Abs. 5 ergibt. Denn während die „Festigkeit“ des Art. 5 Abs. 1 neben der „tatsächlichen Sachherrschaft“ und „Dauerhaftigkeit“ eine „gewisse örtliche Verwurzelung“ (vgl. Rz. 54 ff.) verlangt, fordert Art. 5 Abs. 5 nur die Surrogate (vgl. S. 356 Rz. 146) „Abhängigkeit“ und „Gewöhnlichkeit“. Anders als bei der festen Geschäftseinrichtung können daher alle von einem Vertreter für das vertretene Unternehmen im Quellenstaat ausge...

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