Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Rangverhältnis innerhalb des DBA
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Eigener Regelungsgehalt. Aus der Formulierung „ungeachtet der anderen Bestimmungen dieses Abkommens“ ergibt sich, dass die Regelung einen eigenen Regelungsgehalt hat und nicht der Auslegung der anderen Bestimmungen des DBA dient. Zunächst muss dem Wortlaut nach und unter Berücksichtigung der Auslegungsmaxime im Lichte der Präambel eine Vergünstigung aufgrund des DBA zu gewähren sein. In der Literatur wird dem PPT teilweise eine unabhängige eigene rechtliche Signifikanz abgesprochen; die Regelung würde lediglich unterstreichen, dass DBA-Regelungen entsprechend ihrem Sinn und Zweck auszulegen seien und sei insoweit entbehrlich. Andere Stimmen bezweifeln dies jedoch insbesondere mit Hinweis darauf, dass Art. 31 Abs. 1 WÜRV nicht das Ziel, Abkommensmissbrauch zu verhindern, umfasse, so dass ohne eine ausdrückliche Anordnung eine derartige Auslegung der Abkommen nicht möglich sei. Meines Erachtens ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Regelung zweifelsfrei, dass diese einen eigenen Regelungsgehalt hat. Ohne die Vereinbarung eines PPT bestün...