Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. EU-Recht/Völkerrecht
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Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Die Zuweisung der Besteuerungsrechte nach Art. 14 OECD-MA 1992 stellt keinen unmittelbaren Verstoß gegen das Unionsrecht dar. Im Übrigen kann hinsichtlich des Verhältnisses des Art. 14 OECD-MA 1992 zum Unionsrecht auf die Ausführungen zu Art. 7 (Art. 7 (2008) Rz. 32 ff.) verwiesen werden.